BGH: Gewerberaummiete oder Immobilienleasing?

Sollen bei Immobilien Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Nutzer übertragen werden, so sind die hierfür geltenden Wirksamkeitsanforderungen zu beachten. Dabei sind stets auch Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen. Hieraus kann eine typische Interessenlage der Vertragsparteien folgen, die für die Wirksamkeit von ansonsten unwirksamen Erhaltungsklauseln sprechen. So hat es der…