Zum Haftungsmanagement der Miet-/Pachtvertragsparteien bei Erhaltungsmaßnahmen und Umsatzeinbußen

Der BGH (Urt. v. 13.05.2015 - XII ZR 65/14) hat die Leitlinien für die Frage der Haftung von Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an der Mietsache fortgeschrieben (siehe schon zum Kündigungsrecht des Vermieters). Im Besonderen geht es um die Frage, wer bei einem Gewerberaummietvertrag für Umsatzeinbußen des Mieters verantwortlich ist, die dieser infolge…

BGH: Gewerberaummiete oder Immobilienleasing?

Sollen bei Immobilien Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Nutzer übertragen werden, so sind die hierfür geltenden Wirksamkeitsanforderungen zu beachten. Dabei sind stets auch Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen. Hieraus kann eine typische Interessenlage der Vertragsparteien folgen, die für die Wirksamkeit von ansonsten unwirksamen Erhaltungsklauseln sprechen. So hat es der…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 4: Nichts Neues zu starren Fristen

In einer weiteren Entscheidung hat der BGH (Urt. v. 18.03.2015 - VIII ZR 21/13) die Abgrenzungsfrage renoviert/unrenoviert nicht entscheiden müssen, da die Klausel schon aufgrund der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung unwirksam war: Sie enthielt starre Fristen für die Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Nach der ständigen Rechtsprechung halten als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehende vorformulierte…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 2: Unrenovierter Wohnraum

Entgegen bisheriger Rechtsprechung ist eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam (1). Die Folgen für den Vermieter sind gravierend: Der Vermieter trägt die Instandhaltungslast im vollen Umfang. Die Unwirksamkeit kann insbesondere auch nicht auf diejenigen Teile der Wohnung beschränkt werden, die dem Mieter unrenoviert…