Energieeffizienz und Adaption des Klimawandels: Neue Regelungstendenzen

Die Energieeffizienz und die Adaption des Klimawandels stellen wesentliche Merkmale nachhaltiger Immobilien bzw. des Nachhaltigkeitsansatzes als solches dar. Sie werden folglich in den GRESB Green Bond Guidelines for the Real Estate Sector (2015, S. 3 f.) als zwei von acht Charakteristika aufgeführt. Immobilie ⇒ Umwelt Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz von Immobilien geht es im Wesentlichen um…

Zum Haftungsmanagement der Miet-/Pachtvertragsparteien bei Erhaltungsmaßnahmen und Umsatzeinbußen

Der BGH (Urt. v. 13.05.2015 - XII ZR 65/14) hat die Leitlinien für die Frage der Haftung von Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an der Mietsache fortgeschrieben (siehe schon zum Kündigungsrecht des Vermieters). Im Besonderen geht es um die Frage, wer bei einem Gewerberaummietvertrag für Umsatzeinbußen des Mieters verantwortlich ist, die dieser infolge…

BGH stärkt Kündigungsrechte des Vermieters bei Instandsetzung und Modernisierung

Das BMWi stellt aktuell unter dem Titel "Energetisch sanieren und profitieren" mit Verweis auf den dena-Gebäudereport 2015 fest, dass 63 % der Wohngebäude in Deutschland vor 1979 und damit vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut wurden und dass diese Gebäude rund 70 % der Energie aller Wohngebäude verbrauchen, eine zweite große Baustelle veraltete Heizungsanlangen sind. Schon…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 5: Was gilt bei Gewerberaummietverträgen?

Im letzten Teil der Reihe "Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln" blicken wir zunächst kurz zurück auf die aktuellen Entscheidungen des BGH Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 2: Unrenovierter Wohnraum Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 3: Quotenabgeltungsklauseln Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 4: Nichts Neues zu starren Fristen und stellen nochmals fest, dass diese zum Wohnraummietrecht ergangen sind. Es…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 3: Quotenabgeltungsklauseln

Wird das Mietobjekt bei Vertragsende in einem Zustand zurückgegeben, der zwar schon Abnutzungs- und Gebrauchsspuren aufweist, sind aber die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so mag der Vermieter ein Interesse daran haben, den Mieter zumindest anteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Hierzu dienen sog. Quotenabgeltungsklauseln. Sie übertragen dem Mieter einen Teil der zukünftig entstehenden Kosten für…

BGH: Gewerberaummiete oder Immobilienleasing?

Sollen bei Immobilien Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Nutzer übertragen werden, so sind die hierfür geltenden Wirksamkeitsanforderungen zu beachten. Dabei sind stets auch Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen. Hieraus kann eine typische Interessenlage der Vertragsparteien folgen, die für die Wirksamkeit von ansonsten unwirksamen Erhaltungsklauseln sprechen. So hat es der…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 4: Nichts Neues zu starren Fristen

In einer weiteren Entscheidung hat der BGH (Urt. v. 18.03.2015 - VIII ZR 21/13) die Abgrenzungsfrage renoviert/unrenoviert nicht entscheiden müssen, da die Klausel schon aufgrund der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung unwirksam war: Sie enthielt starre Fristen für die Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Nach der ständigen Rechtsprechung halten als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehende vorformulierte…

Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 2: Unrenovierter Wohnraum

Entgegen bisheriger Rechtsprechung ist eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam (1). Die Folgen für den Vermieter sind gravierend: Der Vermieter trägt die Instandhaltungslast im vollen Umfang. Die Unwirksamkeit kann insbesondere auch nicht auf diejenigen Teile der Wohnung beschränkt werden, die dem Mieter unrenoviert…