Nach dem BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZR 314/13, kann eine Klausel des Auftraggebers wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten bzw. Ingenieurs unwirksam sein, die dem Auftraggeber das Recht einräumt, über die Höhe der der Honorarermittlung zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach der HOAI einseitig zu entscheiden. Im konkreten…