Sicherheiten sind im Bauwesen von zentraler Bedeutung, mögen diese die Vertragserfüllung oder Gewährleistung des Auftragnehmers oder die (Voraus-) Zahlung des Auftraggebers absichern. Vertragliche Sicherungsmittel wie insbesondere die Bürgschaft stehen und fallen mit der Sicherungsabrede, die im Bauvertrag selbst enthalten ist und gegebenenfalls durch ein verbindlich vorgegebenes Bürgschaftsmuster als Anlage zum Vertrag ergänzt wird. Handelt es sich hierbei um…