Haftungsmanagement im Mietrecht: Zur Minderung und Zurückbehaltung der Miete bei Mängeln

Erst kürzlich wurde zum Haftungsmanagement der Miet-/Pachtvertragsparteien bei Erhaltungsmaßnahmen und Umsatzeinbußen berichtet. Der BGH (Urt. v. 17.06.2015 - VIII ZR 19/14) hat nun die Grundsätze des Haftungsmanagements im Mietrecht bei Mängeln des Mietobjekts (hier: Wohnraum) fortgeschrieben: Zum Nebeneinander von Minderung und Zurückbehaltung der Miete Ist die Mietsache mangelhaft, so wird die Miete gemäß § 536 Abs. 1…