Bekanntlich hat der Auftragnehmer nach Abnahme oder Beendigung des Vertrages seine Leistungen prüfbar endgültig abzurechnen, d.h. die gesamte Vergütung einschließlich vergütungsgleicher Ansprüche darzustellen und den Saldo, der sich durch Abzug der Abschlagszahlungen und ggf. weiteren Zahlungen ergibt, zu ermitteln. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Architekten bzw. Ingenieur, dessen schlussabgerechnetes Pauschalhonorar die Mindestsätze der…