Der BGH hat mit Urteil vom 18.11.2015 (VIII ZR 266/14) seine bisherige Rechtsprechung zur Relevanz von Differenzen zwischen der mietvertraglich vereinbarten und der tatsächlichen Wohnfläche zum Teil aufgegeben: Bisherige Rechtsprechung Bislang galt bei Mieterhöhungen der Grundsatz, dass sich der Vermieter an einer im Mietvertrag zu niedrig angegebenen Wohnfläche festhalten lassen muss, wenn die Abweichung nicht…