Neues zum mietrechtlichen Schriftformgebot: Unterschriften und Nachträge

Der BGH (Urt. v. 22.04.2015 - XII ZR 55/14) hat sich mal wieder zu den Anforderungen des mietrechtlichen Schriftformgebots geäußert und seine Rechtsprechung fortgeschrieben: Die grundlegenden Anforderungen des Schriftformgebots Nach § 550 i.V.m. § 578 Abs. 1 BGB müssen Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die gesetzliche Schriftform wahren. Das ist dann der…