Neues zu AGB-Risiken bei bauvertraglichen Pauschalierungsklauseln

Der BGH hat sich im Beschluss vom 04.11.2015 (VII ZR 282/14) zur Unwirksamkeit einer bauvertraglichen Pauschalierungsklausel geäußert. Der Auftragnehmer hatte den Auftraggeber auf Kompensation einer Unterdeckung der Allgemeinen Geschäftskosten und der Aufschläge für Wagnis und Gewinn infolge Mengenabweichungen in Anspruch genommen. Der Auftragnehmer stützte sich auf § 2 Abs. 3 VOB/B, der Auftraggeber dagegen meinte, diese Regelung…