BGH erklärt Musterklausel zur rechtzeitigen Mietzahlung für unwirksam

Eine aktuelle Entscheidung des BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 222/15 (auch: VIII ZR 223/15) dürfte einigen Wohnraum-Vermietern Anlass geben, ihre Mustermietverträge zu überarbeiten: Gesetzliche Ausgangslage Gemäß § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr kommt es nicht darauf…