Der BGH (Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16) hat sich aktuell mit der folgenden Kündigungsausschlussklausel eines Wohnraummietvertrages beschäftigt, wobei die Zeitangabe handschriftlich eingefügt war: "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 4 (in Worten: vier) Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraums…