Der BGH hat erneut seine Rechtsprechung zur Mangelgewährleistung beim Immobilienkauf fortgeschrieben (siehe auch schon den Beitrag Real Estate Transactions under German Law: Latest Information on Liability for Pre-Contractual Information Provided by Sellers and Real Estate Agents). Hinter seinem neuen Leitsatz stehen bemerkenswerte Feststellungen - neue und bereits bekannte: Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel…