„Das Dach muss dicht sein“ – Aktueller „Musterfall“ zum bauvertragsrechtlichen Erfolgssoll des Auftragnehmers

Die Rechtsprechung des BGH zum bauvertragsrechtlichen Gewährleistungsrecht ist gefestigt. Es fehlt zwar nicht an Versuchen vereinzelter Stimmen, Abweichungen hiervon zu begründen. Der BGH geht auf diese aber nicht mehr im Einzelnen ein, sondern schreibt seine Rechtsprechungsgrundsätze fort. Hierzu dient dem BGH (Urt. v. 25.06.2015 - VII ZR 220/14) nun ein anschaulicher Fall, der den ebenso schlichten…