Nach § 649 BGB ist der Auftraggeber berechtigt, den Bauvertrag frei zu kündigen. Im Gegenzug kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, d.h. für die erbrachten Leistungen die hierfür vereinbarte Vergütung und für die kündigungsbedingt nicht erbrachten und nicht zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung für die Verdienstmöglichkeit, die dem Auftragnehmer andernfalls infolge Kündigung entginge. Diese…