Erst kürzlich hatte der BGH seine Rechtsprechung zum mietrechtlichen Schriftformgebot fortgeschrieben: Neues zum mietrechtlichen Schriftformgebot: Unterschriften und Nachträge. Nun legt der BGH (Urt. v. 17.06.2015 - XII ZR 98/13) mit einer neuen Entscheidung nach, mitunter zum Zustandekommen des Vertrages, zu Verlängerungsoptionen und zur Vertragsübernahme. Schriftform ist nicht gleich Schriftform Die gesetzliche Schriftform des § 126 Abs.…