Das andere Bestellerprinzip bei Immobilienvertrieb und Maklerauftrag: Haftungsrisiken für Immobilienverkäufer

In Sachen Maklergeschäft wird derzeit vor allem über das neue sog. Bestellerprinzip diskutiert: "Wer bestellt, der bezahlt." Gilt aber auch der Grundsatz: "Wer bestellt, der haftet"? Beauftragt ein Immobilieneigentümer einen Makler oder sonst einen Vermittler mit der Vermarktung, der Vermittlung bzw. dem Vertrieb von Immobilien, so können sich besondere Haftungsrisiken ergeben, die unter dem Gesichtspunkt…

Aus- und Einbaukosten in der Baulieferkette: Haftungsfalle für den Bauunternehmer?

In einem kürzlichen Beitrag war bereits auf AGB-Risiken in Kauf- und Lieferverträgen eingegangen worden. In dem vorliegenden Beitrag soll nun nochmals die Baulieferkette in den Fokus genommen werden, und zwar aus Sicht des vertraglichen Haftungsmanagements: Wenn ein Hersteller von standardisierten Baumaterialien diese an einen Zwischen-/Fachgroßhändler (Händler) liefert, der Händler diese Baumaterialien an einen Bauunternehmer liefert und der…

BGH: „Neue“ AGB-Risiken bei Kauf- und Lieferverträgen

Dass aus dem Bereich des Gebrauchtwagenkaufs Erkenntnisreiches für das allgemeine AGB-Recht kommt, ist nicht neu. Der BGH hat nun (Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 104/14) eine Klausel zur Verjährungsverkürzung für unwirksam erklärt, die ausgerechnet dem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) empfohlenen Klauselwerk entspricht. Überarbeitungsbedarf also für das KFZ-Gewerbe. Auch für die Baubranche und den…

BGH: Gewerberaummiete oder Immobilienleasing?

Sollen bei Immobilien Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Nutzer übertragen werden, so sind die hierfür geltenden Wirksamkeitsanforderungen zu beachten. Dabei sind stets auch Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen. Hieraus kann eine typische Interessenlage der Vertragsparteien folgen, die für die Wirksamkeit von ansonsten unwirksamen Erhaltungsklauseln sprechen. So hat es der…

BGH: Zur Unwirksamkeit umfassender Haftungsausschlussklauseln

Über einen Mercedes Benz ML 55 AMG kann man in Sachen Nachhaltigkeit sicherlich geteilter Ansicht sein. Für den Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs dieses Typs erwies sich der Kauf jedenfalls in qualitativer Hinsicht als wenig nachhaltig. Schon mit einem Kilometerstand von 59.000 km kam es zu einem Motorschaden. Als er den Kauf rückabwickeln wollte, scheiterte er zunächst an umfassenden Freizeichnungsklauseln des Verkäufers…