Sollen bei Immobilien Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Nutzer übertragen werden, so sind die hierfür geltenden Wirksamkeitsanforderungen zu beachten. Dabei sind stets auch Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen. Hieraus kann eine typische Interessenlage der Vertragsparteien folgen, die für die Wirksamkeit von ansonsten unwirksamen Erhaltungsklauseln sprechen. So hat es der…
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BGH: Zur Unwirksamkeit umfassender Haftungsausschlussklauseln
Über einen Mercedes Benz ML 55 AMG kann man in Sachen Nachhaltigkeit sicherlich geteilter Ansicht sein. Für den Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs dieses Typs erwies sich der Kauf jedenfalls in qualitativer Hinsicht als wenig nachhaltig. Schon mit einem Kilometerstand von 59.000 km kam es zu einem Motorschaden. Als er den Kauf rückabwickeln wollte, scheiterte er zunächst an umfassenden Freizeichnungsklauseln des Verkäufers…