Im letzten Teil der Reihe "Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln" blicken wir zunächst kurz zurück auf die aktuellen Entscheidungen des BGH Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 2: Unrenovierter Wohnraum Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 3: Quotenabgeltungsklauseln Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln - Teil 4: Nichts Neues zu starren Fristen und stellen nochmals fest, dass diese zum Wohnraummietrecht ergangen sind. Es…
Schlagwort: Formularklausel
Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 3: Quotenabgeltungsklauseln
Wird das Mietobjekt bei Vertragsende in einem Zustand zurückgegeben, der zwar schon Abnutzungs- und Gebrauchsspuren aufweist, sind aber die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so mag der Vermieter ein Interesse daran haben, den Mieter zumindest anteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Hierzu dienen sog. Quotenabgeltungsklauseln. Sie übertragen dem Mieter einen Teil der zukünftig entstehenden Kosten für…
Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 4: Nichts Neues zu starren Fristen
In einer weiteren Entscheidung hat der BGH (Urt. v. 18.03.2015 - VIII ZR 21/13) die Abgrenzungsfrage renoviert/unrenoviert nicht entscheiden müssen, da die Klausel schon aufgrund der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung unwirksam war: Sie enthielt starre Fristen für die Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Nach der ständigen Rechtsprechung halten als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehende vorformulierte…
Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 2: Unrenovierter Wohnraum
Entgegen bisheriger Rechtsprechung ist eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam (1). Die Folgen für den Vermieter sind gravierend: Der Vermieter trägt die Instandhaltungslast im vollen Umfang. Die Unwirksamkeit kann insbesondere auch nicht auf diejenigen Teile der Wohnung beschränkt werden, die dem Mieter unrenoviert…
Neues zu Schönheitsreparatur-Klauseln – Teil 1: Ausgangslage
Der BGH hat am 18.03.2015 in gleich drei Entscheidungen (1) die Weichen für die Beurteilung der Wirksamkeit von Schönheitsreparatur-Klauseln im Wohnraummietrecht neu gestellt bzw. bestätigt. Unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung hat er entschieden, dass formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln und grundsätzlich auch Formularklauseln, in denen Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen werden, obwohl die Wohnung dem Mieter zum Mietbeginn unrenoviert übergeben worden…